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Altersgerechte und Rollstuhlgängige Wohnung inserierenUm eine einheitliche Beurteilung der Rollstuhlgängigkeit von im Internet publizierten rollstuhlgängigen Wohnungen zu gewährleisten, bitten wir sie dringend, nur Wohnungen als rollstuhlgängig zu inserieren, welche den 6 Minimalanforderungen an rollstuhlgängige Wohnungen entsprechen. 1. Wenn Ihre Wohnung noch nicht im Internet publiziert ist: 2. Wenn Ihre Wohnung bereits bei einem der abgesuchten Internet-Immoportale inseriert ist: a) Wählen Sie in Ihren Inseraten bei der Objektbeschreibung einfach das Kriterium „rollstuhlgängig“ aus (bitte wenn möglich diese Variante wählen). b) Wenn das Erfassungstool Ihres Immoportals oder Ihrer eigenen Immosoftware diese Möglichkeit nicht bietet, schreiben Sie GENAU das Wort „rollstuhlgängig“ in den Fliesstext des Inserates. Procap | Schweizerischer Invaliden-Verband | Froburgstrasse 4 | 4600 Olten Tel. 062 206 88 88 | Fax 062 206 88 89 | zentralsekretariat | PC 46-1809-1 |